22 Jun 2016

Was macht ein Ghostwriter – und wie sieht das Ganze rechtlich aus? (Teil 1)

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Ein BarCamp ist eine spontane Sache: Die Sessions werden erst am jeweiligen Tag bestimmt. Das Publikum entscheidet, welche Inhalte es überhaupt hören möchte. Interessant, dachte ich – und warf mich mit dem Thema „Ghostwriting“ in den Ring auf dem Literatur-BarCamp, das am 11. Juni in Heidelberg stattfand.

Da mir so viele interessante Fragen gestellt wurden, nehme ich vier davon heute in den colibri und den sorriso Blog auf. Weitere folgen!

Frage 1: Wer hat die Rechte an dem Buch – der Autor oder der Ghostwriter?

Ein Ghostwriter ist ein professioneller Texter oder (selbst) Autor, der für eine andere Person ein Buch schreibt, z. B. ein Sachbuch oder einen Ratgeber. Der Auftraggeber liefert in dem Fall das Grundlagenmaterial: In Interviews oder in schriftlicher Form lässt er dem Ghostwriter alles Nötige an Informationen und Hintergründen zum Thema zukommen, sodass dieser in der Lage ist, das Buch zu verfassen.

Ich kann hier nur für mich selbst sprechen und über die Verträge, die ich mit meinen Auftraggebern schließe: Die Rechte bleiben immer beim Auftraggeber. Wenn es später zu einem Verlagsvertrag kommt (meist das Ziel, es sei denn, der Auftraggeber möchte Selbstverleger sein) zwischen dem Auftraggeber und einem Verlagshaus, werden die dafür nötigen Rechte am Buch vom Auftraggeber an den Verlag übertragen. Ich als Ghostwriterin sehe meine Leistung als reine Dienstleistung an – die mit Lieferung des satzfähigen Manuskripts erfüllt ist.

Frage 2: Erscheint der Ghostwriter auf dem Titel?

In der Regel bleibt der Ghostwriter ungenannt – er ist der „gute Geist“, dessen Aufgabe es ist, die Inhalte, die der Auftraggeber liefert, in eine professionelle Form zu bringen – informativ, unterhaltsam, optimal strukturiert. Die genauen Anforderungen und Wünsche des Kunden werden vor Auftragsbeginn genau geklärt. Es gab in der Vergangenheit Auftraggeber, die mich zum Beispiel im Dank erwähnt haben als textliche Beraterin. Andere Auftraggeber beziehen ihren Ghostwriter offiziell als „Co-Autor“ ein. Üblicherweise bleibt der Ghostwriter ungenannt und schweigt auch selbst nach außen hin über das Projekt.

Frage 3: Sollte ich es einem Verlag sagen, wenn ich einen Ghostwriter engagiere?

Es spricht nichts dagegen, dies ganz offen mit dem Verlag zu besprechen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es sogar sehr gut ankam, wenn wir im Exposé schon angekündigt haben, dass das Buch von mir textlich begleitet und umgesetzt werden würde – so hatte der Verlag die Sicherheit, dass das Buch eine runde Sache wird (da ich den Buchschreibprozess schon so viele Male selbst durchlaufen habe), kaum Änderungen nötig sein würden und: dass wir den Abgabetermin mit Sicherheit einhalten würden. Einen Profi an der Seite zu haben und dies offen zu kommunizieren, hat daher meiner Erfahrung nach nur Vorteile. Auch der Verlag schweigt ja nach außen hin darüber – es erfährt niemand, dass Du Dir einen „Ghost“ gesucht hast, außer von Dir selbst, wenn Du das möchtest.

Frage 4: Was, wenn das „geghostete“ Buch ein voller Erfolg wird?

Das ist das Ziel! Der Auftraggeber investiert ja eine Menge Geld in den Ghostwriter. Ich habe mich sehr gefreut, als eines meiner betreuten Projekte letztes Jahr ein SPIEGEL-Bestseller wurde. Finanziell hat der Ghostwriter davon nur etwas, wenn er an den Erlösen beteiligt wird. Die meisten Ghostwriter, die ich kenne, arbeiten allerdings mit Pauschalhonoraren, die den geleisteten Aufwand ein für allemal abdecken. Der Auftraggeber darf sich dann an allen Folge-Lorbeeren freuen.

Du hast weitere Fragen zum Thema Ghostwriting? Oder Du fragst Dich, ob ein Schreibcoaching für Dich der optimale Weg ist? Dann schreib uns einfach eine E-Mail an info@sorriso-verlag.com!

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